Sportheim

Waldsportanlage Hohe Grete
Höhenweg 11
57589 Pracht – Wickhausen
Telefon: 02682-9656789

Ansprechpartner:
Detlef Seelbach, Wickhausen, Tel.: 02682-969183
Burghard Rosner, Pracht, Tel.: 02682-968211


Richtlinien zur Benutzung

des Sportheimes Hohe Grete

(Gebührensätze ab 01.02.2023 gültig)

1.)        Benutzung

Die Benutzung des Sportheimes für gesellige Veranstaltungen bedarf der Genehmigung des Vorstandes der Sportgemeinschaft Niederhausen – Birkenbeul e.V..

2.)        Vermietung

Eine Vermietung erfolgt nur an Personen oder Gruppen, bei denen keine Bedenken vorliegen.

Eine Vermietung erfolgt nur nach Unterzeichnung des in der Anlage beigefügten schriftlichen Vertrages.

Voraussetzung für eine Vermietung ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 250,00 Euro
(in Worten: zweihundertfünfzig). Diese dient zu Abdeckung evtl. Schäden und sichert eine ordnungsgemäße Abrechnung.

Eine Vermietung erfolgt ausnahmslos unter der weiteren Voraussetzung, dass die Endreinigung durch eine vom Vorstand bestimmte Person zu erfolgen hat. Die Getränke sind über den Verein beim Getränkelieferant der SG Niederhausen-Birkenbeul zu beziehen.

3.)        Mietgebühren

Für die Vermietung des Sportheimes Hohe Grete oder den Zeltanbau werden folgende Mietgebühren pro Tag verbindlich festgelegt:

3.1)      Vereinsmitglieder die mindestens 1 Jahr bereits Mitglied der
SG Niederhausen –Birkenbeul sind, keine Beitragsrückstände
vorliegen und eine Sie persönlich betreffende, nachvollziehbare
Veranstaltung (wie z.B.: Geburtstag, Hochzeit, Polterabend
oder bestandene Prüfung) durchführen                                                           150,00 €

3.2)      Vereinseigene Gruppen (Mannschaften o. Abteilungen) für
Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht                                              150,00 €

3.3)      Ortsgemeinden Pracht und/oder Birkenbeul                                  150,00 €

3.4)      Angehörige von Vereinsmitgliedern;
hierzu zählen: Ehepartner, unverheiratete Kinder die noch in
der Familie des Vereinsmitgliedes leben und eine sie betreffende,
nachvollziehbare Veranstaltung durchführen                                                     180,00 €

3.5)      Ortsansässige Vereine der Ortsgemeinden Pracht u. Birkenbeul
für Vereinsveranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht                  180,00 €

3.6)      Ortsansässige Vereine der Ortsgemeinden Pracht u. Birkenbeul
für Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht                                      210,00 €
jeweils zuzüglich 20 %-tiger Gewinnbeteiligung

3.7)      Sonstige Personen, Gruppen oder Vereine für Veranstaltungen
ohne Gewinnerzielungsabsicht                                                                                  240,00 €

In den umseitig genannten Mietgebühren sind alle Energiekosten und Kosten für eine Grundreinigung durch eine vom Vorstand bestimmte Person enthalten. Lediglich die angefallenen Telefongebühren sind zusätzlich zu zahlen.

4.)        Gebührenbefreiung

Vereinseigene Gruppen können das Sportheim kostenlos für die Durchführung folgenden Veranstaltungen nutzen:

4.1)      Weihnachtsfeier                                 (1-mal jährlich)

4.2)      Abteilungs-/Mannschaftsfeier            (1-mal jährlich)

Bei weiteren Benutzungen des Sportheims sind die unter 3.) genannten Gebühren zu zahlen.

Jugendmannschaften des Vereins können unter Aufsicht des Vorstandes das Sportheim grundsätzlich kostenlos benutzen.

Die Benutzung des Sportheims ist nach Abstimmung mit dem Vorstand kostenlos, wenn der Verkauf von Speisen und Getränken durch den Verein erfolgt und ein Umsatz von 300,00 € garantiert wird. — Die Umsatzzusicherung entfällt für Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter.

Der Kindergarten Pracht kann das Sportheim gegen Erstattung der Energiekosten und Zahlung der Reinigungskosten für einen Pauschalbetrag von 40,00 € anmieten.

5.)        Außenanlagen

Für außervereinsmäßige Nutzung der Außenanlagen ist die unter 2.) genannte Sicherheitspauschale von 250,00 € zuzüglich folgender Mietgebühren (inkl. Reinigungskosten) zu zahlen:

5.1)      Freisitz, Wiese u. Toiletten                                                                         65,00 €

5.2)      Freisitz, Wiese, Toiletten u. Sitzungsraum                                         80,00 €

5.3)      Küchenbenutzung zusätzlich                                                                     55,00 €

Die vorstehenden Richtlinien zur Benutzung des Sportheimes Hohe Grete wurden ursprünglich in der Mitarbeiterkreissitzung am 30.06.1995 festgelegt. Aktualisierungen ergaben sich aus den Mitarbeiterkreissitzungen am 06.02.1996 und 02.09.1996. Die Euro-Anpassung und die Gebührenerhöhung zum 01.01.2018 wurden gem. Beschluss des Vorstandes vom 17.09.2001, 04.12.2017 und 17.12.2019 sowie vom 12.02.2024 vorgenommen.